Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99   

Festnahmen im Altersheim II [VGH]

§§ 1, 3 PolG, § 2 Abs. 2 PolG, § 33 PolG, im Einzelfall zulässige Beschlagnahme von Pressefotos (BILD-Zeitung) zum Schutz des Rechts am eigenen Bild (§§ 22, 23 KunstUrhG) betroffener Verdächtiger einer Straftat und Polizeibeamter

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    § 33 Abs 1 Nr 1 PolG BW, § 33 Abs 2 PolG BW, § 33 Abs 3 PolG BW, § 2 Abs 2 PolG BW, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG
    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • Alpmann Schmidt

    KunstUrhG §§ 22, 23; PoIG §§ 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 3, 2 Abs. 2

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei)

    Private Rechte Persönlichkeitsrecht; Bildnis; Beschlagnahme; Foto Fotografie; BILD-Zeitung; Medien; Pressefotograf; Augenbalken; Subsidiarität zivilrechtlicher Rechtsschutz Eilbedürftigkeit Persönlichkeitsverletzung Persönlichkeitsschutz Boulevardpresse Sittlichkeitsdelikt; Zensur; Fotografierverbot

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 629
  • NVwZ 2001, 1292
  • DÖV 2001, 218
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Wird zitiert von ... (7)  

  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07  

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Auch bei Verwendung eines schwarzen Balkens vor der Augenpartie oder Pixelung genießt ein Bild den Schutz des § 22 KunstUrhG, wenn sich diese als wirkungslos erweisen, weil sie die Identifikation der abgebildeten Person nicht ausschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, a. a. O.).

    Dieser Schutz wird durch die ausgeübte staatliche Funktion nicht eingeschränkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, a. a. O.).

    Zu beachten ist hierbei auch, dass die Folgen einer rechtswidrigen Verbreitung solcher Bilder in der Regel irreparabel sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, a. a. O., und vom 22.02.1995 - 1 S 3184/94 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09  

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Anhaltspunkte für ein künftiges rechtswidriges Verhalten können etwa in einem gleichartigen Vorverhalten gesehen werden (vgl. Senatsurteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 - VBlBW 2001, 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 1 S 2914/07  

    Fotografieren einer Person in der Öffentlichkeit; allgemeines

    Er hat die Beschlagnahme als Sicherungsmaßnahme im Hinblick auf den erst noch zu beantragenden gerichtlichen Rechtsschutz angeordnet (vgl. Urteil des erk. Senats vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 ).
mehr
  • VG Sigmaringen, 18.04.2005 - 8 K 497/05  

    Entziehung eines gefälschten Führerscheins

    Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in aller nächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2000, VBlBW 2001, 102).
  • VG Köln, 05.05.2011 - 6 K 947/10  

    Städtische Oper muss keine Pressefotografen zulassen

    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, zum Ganzen von Strobl-Albeg, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., 2003, Kapitel 7, Rdnr. 22 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04  

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Eine unmittelbar bevorstehenden Störung liegt nur dann vor, wenn der Eintritt der Störung nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit bevorsteht und als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (vgl. Senatsurteile vom 10.07.2000 - 1 S 2239/99 -, VBlBW 2001, 102 , vom 20.02.1995 - 1 S 3184/94 -, VBlBW 1995, 282, sowie Senatsbeschluss vom 28.08.1986 - 1 S 3241/85 -, VBlBW 1987, 183).
  • VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01  

    Beschlagnahme von Kopien eines Ausweises - Straftatbegehung

    Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Juli 2000, VBlBW 2001, 102 ff.; Urteil v. 15. April 1997, NVwZ-RR 1998, 173 f.; Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).
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